Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für insgesamt drei psychotherapeutische Sprechstunden und vier sogenannte probatorische Sitzungen pro Praxis. Danach wird ein Antrag für Kostenübernahme gestellt, dem in der Regel auch statt gegeben wird - sofern eine Verhaltenstherapie eine sinnvolle Maßnahme für Ihr Problem darstellt und Erfolg versprechend ist.